Energieausweise 

Für die Vermietung / den Verkauf von Immobilien benötigen Sie einen Energieausweis. 

Ich berate Sie gerne, welchen Sie hier konkret benötigen und stelle Ihnen gerne den entsprechenden bedarfs- oder verbrauchsorientierten Ausweis für Ihr Wohngebäude oder Gewerbe aus.

individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP)

 Sie möchten wissen, wie Ihr Gebäude momentan energetisch aufgestellt ist oder haben auch schon konkrete energetische Sanierungspläne?

Dann ist der individuelle Sanierungsfahrplan genau richtig. 

Sie erhalten einen detaillierten Überblick über den aktuellen Zustand Ihres Gebäudes und dessen Optimierungspotenzial.

Anschließend erhalten Sie einen schrittweise aufgebauten Fahrplan zur energetischen Sanierung des Gebäudes.

Dabei stehen Ihre Wünsche und Vorstellungen im Vordergrund.

Die Kosten für diese Energieberatung werden bis zu 80% vom Staat gefördert.

Baubegleitung

Sie planen eine energetische Sanierungsmaßnahme?

Dann begleite ich Sie gerne als Energieberater bei der Durchführung der Arbeiten.

Hierbei kann ich die Einhaltung technischer Mindestanforderungen für die Förderung der jeweiligen Maßnahmen kontrollieren und sicherstellen, sowie die Qualität der Sanierungsschritte überwachen.

Die Kosten für die Baubegleitung werden bis zu 50% vom Staat gefördert.

Fördermittel Beratung / Beantragung

Für viele Bereiche der Energieberatung, sowie der energetischen Gebäudesanierung, stehen -teils sehr umfangreiche, Fördermittel- zur Verfügung.

Da sich diese häufig in Art und Umfang ändern, ist für den Laien nicht immer sofort erkenntlich, was in welcher Höhe förderfähig ist.

Hier berate ich Sie gerne und unterstütze Sie bei der Beantragung der Fördermittel.

Gleichwertigkeitsnachweis von Wärmebrücken

Wärmebrücken werden in einem Bestandsgebäude immer erstmal pauschal angenommen.

Zur Minderung des Wärmebrückenzuschlags in der Gebäudebilanzierung kann nach Beiblatt 2 der DIN 4108 ein Gleichwertigkeitsnachweis der Wärmebrücken geführt werden.

Diesen biete ich während der Baubegleitung an.

 Heizlastberechnung (raumweise)

Beim Einbau einer neuen Heizung / einer Wärmepumpe empfiehlt es sich immer vorher eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN 12831 anzustellen. Damit wird sichergestellt, dass die neue Heizung / die Wärmepumpe nicht über- oder unterdimensioniert ist und damit dann optimal effizient läuft.

Für die Beantragung von Fördersummen beim Heizungstausch ist eine Heizlastberechnung obligatorisch.


U-Wert Berechnung / Wärmeschutznachweise GEG

Für die Planung von energetischen Sanierung muss in der Regel der passende U-Wert (Wärmedurchgangkoeffizient) ermittelt werden, damit sichergestellt wird, dass die Forderungen des GEG bzw. des Fördergebers (Bafa, KfW) eingehalten werden. 

Diese bauteilbezogenen Berechnungen, sowie den Wärmeschutznachweise führe ich gerne für Sie durch.